Als Heilpraktikerin bin ich nicht weisungsgebunden und benötige keine ärztliche Verordnung. Falls Ihre gesetzliche Krankenkasse ein ärztliches Privatrezept für die Einreichung meiner Rechnung fordert, verbleibt das Rezept bei Ihnen zur Vorlage bei Ihrer Kasse.
Die Kostenbeteiligung Ihrer Osteopathie Behandlung, hängt in erster Linie von Ihrer Krankenkasse und des Art Ihres Vertrages ab.
Die Abrechnungsmöglichkeiten bei
1. Gesetzlich versicherten Patienten
Seit dem 01.01.2012 übernehmen auch einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen nach einer Empfehlung eines Arztes (Ärztliches Privatrezept). Bei Interesse können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Voraussetzungen erkundigen. Unter Krankenkasseninfo.de finden Sie eine Auflistung gesetzlicher Kassen, die sich möglicherweise an Osteopathie Behandlungen beteiligen.
2. Privat versicherten Patienten
In Abhängigkeit Ihres Vertrags könnte die Kasse einen prozentualen Anteil der Rechnung übernehmen, nachdem Sie meine Orignalrechnung eingereicht haben.
3. Patienten mit Zusatzversicherung
Auch hier erstelle ich die Rechnung auf Basis der Heilpraktikergebürenordnung GebüH mit einer Diagnose. Sie können meine Originalrechnung dann bei Ihrer Kasse einreichen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Osteopathiebehandlung über die Kostenbeteiligung und Bedingungen Ihrer Krankenkasse
Bei folgenden Krankenkassen bin ich als Osteopathin zertifiziert.
Techniker Krankenkasse
BKK 24
IKK Classic
mhPlus Betriebskrankenkasse
R+V Betriebeskrankenkasse
eine Liste weiterer Krankenkassen, die eventuell Zuzahlung leisten, finden Sie auch unter http://www.osteopathie.de und unter Krankenkasseninfo.de
Bitte beachten sie jedoch, dass private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen meistens nicht zu 100 % Rechnungskosten erstatten.
Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrer zuständigen Versicherung.